Die Schweigepflicht ist selbstverständlich ein wichtiger Bestandteil des Kontaktes. Deshalb gilt für mich die Verschwiegenheit bereits ab der Terminabsprache. Das heißt: Ich verpflichte mich, niemandem Auskunft darüber zu geben, ob Sie überhaupt in Kontakt mit mir getreten sind. Weiterhin wird direkt im Erstgespräch eine Schweigepflichtsvereinbarung sowohl von Ihnen als auch von mir unterschrieben.